Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘Häfen fallen aus’

Die Route unserer Kreuzfahrt im Mittelmeer wird wegen der Lage in Israel geändert und vereinbarte Häfen fallen aus. Können wir den Preis mindern?

  • Dienstag, 17. Oktober 2023

Ja. Wenn zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Corona an Bord. Welche Rechte hat man als Passagier?

  • Sonntag, 2. Januar 2022

Die Corona-Pandemie stellt die Kreuzfahrtbranche vor ständig neue Herausforderungen und die umfangreichen Corona-Schutzmaßnahmen der Reedereien werden regelmäßig aktualisiert, d.h. angepasst. Gleichwohl ist es nicht zu vermeiden, dass es während einer Kreuzfahrt an Bord zu einem Corona-Ausbruch kommen kann. Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kann man einen Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen, wenn vor der Reise erhebliche Änderungen mitgeteilt werden?

  • Samstag, 1. Oktober 2016

Ja. Kommt es zu größeren Änderungen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Kündigung des Vertrages nach § 651e I BGB berechtigt. Der Reisekunde hat dann Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises, Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kann ein Kreuzfahrtanbieter die Route einer Kreuzfahrt vor Reisebeginn umfangreich ändern und sich dabei auf einen Änderungsvorbehalt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen?

  • Mittwoch, 7. September 2016

Nein. Eine vertraglich vereinbarte Route/Strecke einer Kreuzfahrt kann nicht einfach vom Reiseveranstalter geändert werden. Fallen Häfen  oder Anlandungen aus, liegt Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Wenn ein zugesagter Hafen über Nacht angelaufen werden soll, um auch das Nachtleben in der Hafenstadt erleben zu können, die Nacht aber ausfällt und das Kreuzfahrtschiff erst am nächsten Morgen anlegt und am frühen Abend wieder abfährt, liegt dann ein minderungsfähiger Reisemangel vor?




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  • Stand: Januar 2025




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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