Muss man es als Urlauber hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass der Zielhafen (Endpunkt der Reise) geändert wird?

Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen

Macht es im Vergleich zu einer z.B. 14-tägigen Kreuzfahrt einen Unterscheid, wenn auf einer Weltreise zugesagte Häfen gestrichen werden? Hat der Reisekunde dennoch Anspruch gegen seinen Reiseveranstalter auf eine Preisminderung wegen Reisemängeln?

Nein, es macht keinen Unterschied und „Ja“, es liegt auch bei einer Routenänderung auf einer Weltreise ein Reisemangel vor. Wenn zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor, der eine Preisminderung rechtfertigt. Es kommt dabei nicht darauf an, wieviele Tage der Urlauber an Bord verbringt. Ist die Reise durch die Streichung von vertraglich zugesagten Weiterlesen