Übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für eine Reise, wenn man aus Sorge vor Kriegshandlungen oder Terrorgefahren eine Kreuzfahrt nicht antreten möchte?

Wer aus Sorge und Ängsten eine gebuchte Kreuzfahrt nicht antreten möchte und storniert, kann in der Regel nicht auf Hilfe, d.h. Kostenübernahme der Stornokosten durch die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen. Die bloße Angst, eine Reise nicht anzutreten, ist kein versichertes Risiko. Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt z.B., wenn der Urlauber aufgrund einer unvorhersehbare Erkrankung nicht mehr reisefähig ist, ein naher Angehöriger plötzlich verstirbt, kurz vor der Reise eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird oder auch, wenn vor Reisestart die Wohnung oder das Haus des Urlaubers vom Hochwasser heimgesucht wird oder von Feuer zerstört wird. Kommt es nach der Buchung der Reise zum Zeitpunkt des Reiseantritts aber zu einer konkreten Gefahrenlage am Urlaubsort bzw. auf der Route der Kreuzfahrt oder ist abzusehen, dass die Kreuzfahrt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, kann der Urlauber kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Indiz für eine solche Situation ist beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.