Wer seine Anreise zum Schiff selbst organisiert und gebucht hat, fliegt auf eigenes Risiko. Wenn das Schiff nicht erreicht wird und die Reise ausfällt, bleibt der Urlauber auf Stornokosten für die Kreuzfahrt sitzen. Besser gestellt ist der Urlauber, der den Flug zum Schiff mit beim Reiseveranstalter im Paket gebucht hat. Fällt der Flug aus, muss der Reiseveranstalter für Ersatz sorgen. Fällt die gesamte Kreuzfahrt aus, weil kein Ersatzflug gestellt werden kann, muss dem Urlauber der gesamte Reisepreis erstattet werden. Es ist auch zu prüfen, ob dem Urlauber ggf. Schadensersatzansprüche, z.B. wegen entgangener Urlaubsfreude, zustehen.