Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, da ein Schiff nicht einsetzbar ist, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, dass der bezahlte Reisepreis (bzw. eine Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet wird. Es können sich zudem Schadensersatzansprüche des Urlaubers ergeben. Das kann z.B. der Ersatz von Aufwendungen sein, die der Reisende im Vertrauen auf Durchführung der Reise hatte (z.B. Kosten für gebuchte Flüge), ebenso eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Für einen Schadensersatzanspruch kommt es darauf an, warum sich der Schiffsneubau verspätet und ob sich der Reiseveranstalter insoweit entlasten kann oder nicht.