Sagt der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt ab, muss der Reisepreis umgehend an den Reisekunden erstattet werden. Der Reiseveranstalter hat dafür maximal 14 Tage Zeit. Einen Gutschein muss der Reisende nicht akzeptieren. Dem Reisekunden stehen zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter zu, z.B. Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude oder die Übernahme von unnützen Ausgaben des Urlaubers, wenn sich der Reiseveranstalter nicht entlasten kann.