Gehört der Bustransfer vom Flughafen zum Hotel mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten, wenn der Bus in einen Unfall verwickelt ist, der Urlauber verletzt wird und die Reise abbrechen muss. Das gilt auch, wenn dem Busfahrer bzw. dem Reiseveranstalter kein Verschulden vorzuwerfen ist. Liegt ein Verschulden des Reiseveranstalters (bzw. seiner Leistungsträger) vor, ergeben sich zudem Schadensersatzansprüche für den Urlauber.