Wer in Deutschland eine Pauschalreise bucht, ist für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters gut abgesichert. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Sollte der Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden und in die Insolvenz gehen, wird der Reisepreis durch eine Insolvenzversicherung oder den DRSF (Deutscher Reisesicherungsfonds) abgesichert. Der Reisekunde bekommt den Reisepreis erstattet. Der Reiseveranstalter muss nach gesetzlichen Vorgaben entsprechend abgesichert sein. Nähere Information erhält der Reisekunde durch den sog. Sicherungsschein, dem jeden Kunden vor Zahlungen auf den Reisepreis (Anzahlung oder Endpreis) vom Reiseveranstalter übergeben werden muss. Auf dem Sicherungsschein findet der Kunde seinen Ansprechpartner, wenn der Reiseveranstalter pleite geht.