Wenn der Reiseveranstalter eine gebuchte Pauschalreise (Kreuzfahrt) absagt, muss er innerhalb von 14 Tagen nach der Absage den Reisepreis bzw. eine geleistete Anzahlung an den Reisekunden erstatten. Macht er es nicht, tritt automatisch eine Verzugslage ein und der Reiseveranstalter muss dann für nachfolgende Verzugskosten einstehen.