Es kommt darauf an. Liegt das Kreuzfahrtschiff in einem Hafen und man wird von Hafengeräuschen geweckt, muss das entschädigungslos hingenommen werden. Ebenso sind Lärmbeeinträchtigungen beim An- und Ablegen und bei der Deckreinigung in der Regel kein Reisemangel. Ist in der Kabine aber beispielsweise nachts laute Musik von einer Bar oder Disco auf dem Schiff zu hören oder ist die Klimaanlage in der Kabine defekt und verursacht nervige Geräusche, liegt ein Reisemangel vor.