Ein Reiseveranstalter kann eine Anzahlung auf den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages verlangen, wenn mit dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung im Rahmen der Buchung getroffen wurde. Zumeist findet sich eine Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Anzahlung darf aber nicht unangemessen hoch sein. Nach Ansicht des BGH (Bundesgerichtshof) ist eine Anzahlungshöhe von 20% nicht zu beanstanden. Will der Reiseveranstalter eine höhere Anzahlung verlangen, muss er eine genaue Begründung vorlegen. Urteile zur Angemessenheit von Anzahlungshöhen finden sich in der Würzburger Tabelle.