Nein, eine solche Klausel im Kleingedruckten (AGB) ist unwirksam. Sagt ein Reiseveranstalter eine im Rahmen eines Reisevertrages bestätigte Kreuzfahrt ab, hat der Kunde einen Anspruch auf sofortige Erstattung des Reisepreises und auch Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter.