Ist der Flug zum Schiff Bestandteil des Reisvertrages und kommt es zu Problemen beim Flug (Verspätung/Annullierung), muss sich der Kunde sofort mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Der Veranstalter muss für Abhilfe sorgen, so dass der Kunde das Schiff noch erreichen kann. Ist es dem Reiseveranstalter aufgrund des Fluglotsenstreiks nicht möglich, eine alternative Beförderung anzubieten, kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zurücktreten. Der Kunde bekommt in diesem Fall den vollständigen Reisepreis erstattet, einen weitergehenden Schadensersatzanspruch hat er aber nicht.