Die Corona-Schutzmaßnahmen der Kreuzfahrtanbieter werden ständig überarbeitet und angepasst, um höchst mögliche Sicherheit zu gewähren. Gleichwohl kann ein Reiseveranstalter nicht willkürlich bereits gebuchte Reisen absagen bzw. einzelne Urlauber von der Reise ausschließen. Nach Prüfung im Einzelfall können sich Ansprüche für den Urlauber, der nicht an Bord darf, ergeben.