Ja. Wird eine umfangreiche Modernisierung eines Schiffes im Rahmen der Buchung und Abschluss des Reisevertrages angepriesen und zugesichert und das Schiff wird dann doch nicht umgebaut, liegt ein Reisemangel vor. Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Ansprüche für den Reisekunden, wenn er eine Mitteilung vom Reiseveranstalter erhält, dass die zugesagte Modernisierung nicht durchgeführt wird. Der Kunde kann beispielweise schon vor der Reise mitteilen, dass er die Änderung der vertraglichen Zusagen nicht in Ordnung findet und eine Preisminderung fordert. Ist die Abweichung des Zustandes des Schiffes erheblich (es kommt also auf den Umfang der angekündigten Modernisierung an), kann der Urlauber auch den kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag erklären und kann möglicherweise auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen.