Ja, wenn die Fluganreise zum Schiff mit zum Reisevertrag gehört. In der Würzburger Tabelle finden sich entsprechende Urteile. Der Urlauber kann sich auch notwendige und angemessene Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen und von der Airline/dem Reiseveranstalter Ersatz verlangen. Beim Kauf von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln muss aber zurückhaltend eingekauft werden und unbedingt alle Belege aufbewahren.