Nein. Der Ausfall vertraglich zugesagter Reiseziele einer Kreuzfahrt stellt einen Reisemangel dar, der eine Preisminderung begründet. Wurde der Reisende vor Reiseantritt darüber informiert, dass es zu Änderungen kommt wird, ändert daran nicht, es sei denn, der Kunde hat sich mit den Änderungen einverstanden erklärt. Hat der Kunde den Änderungen ausdrücklich zugestimmt, liegt eine einvernehmliche Vertragsänderung vor.