Nein. Wenn es um eine Preisminderung geht, ist es nicht erforderlich, gleich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Urlauber sollte seine Reklamation erst einmal selbst beim Reiseveranstalter vortragen und eine Forderung stellen. Beispiele zu Minderungshöhen bei Reisemängeln finden sich in der Würzburger Tabelle. Wer sofort einen Anwalt einschaltet, bleibt ggf. auf den Anwaltskosten sitzen. Lehnt der Reiseveranstalter die Forderung aber ab, kann ein auf das Reiserecht spezialisierter Anwalt Hilfe leisten. Sind die Ansprüche des Urlaubers begründet, muss der Reiseveranstalter dann auch die Anwaltskosten tragen. Anders sieht es aus, wenn es zum Beispiel zu einem Unfall auf dem Kreuzfahrtschiff gekommen ist und sich die Haftungsfragen und der Schadensumfang kompliziert bzw. umfangreich gestalten. In solchen Fällen sollte sich der betroffene Reisende umgehend anwaltlichen Rat einholen.