Gehört der Rückflug mit zum vertraglichen Inhalt des Reisevertrages, muss die Leistung vom Reiseveranstalter mangelfrei erbracht werden. Verspätet sich Weiterlesen
Artikel in der Kategorie ‘Kreuzfahrtfrage der Woche’
Kann man einen Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen, wenn vor der Reise erhebliche Änderungen mitgeteilt werden?
Ja. Kommt es zu größeren Änderungen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Kündigung des Vertrages nach § 651e I BGB berechtigt. Der Reisekunde hat dann Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises, Weiterlesen
Kann ein Kreuzfahrtanbieter die Route einer Kreuzfahrt vor Reisebeginn umfangreich ändern und sich dabei auf einen Änderungsvorbehalt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen?
Nein. Eine vertraglich vereinbarte Route/Strecke einer Kreuzfahrt kann nicht einfach vom Reiseveranstalter geändert werden. Fallen Häfen oder Anlandungen aus, liegt Weiterlesen
Hat man Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubfreude, wenn wegen schlechten Wetters die Route einer Kreuzfahrt geändert wird?
Nein. Ein Schadensersatzanspruch setzt ein Verschulden des Reiseveranstalters voraus. Schlechtes Wetter fällt nicht Weiterlesen
Haftet der Reiseveranstalter, wenn man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes eine Lebensmittelvergiftung erleidet?
Ja. Der Urlauber muss aber nachweisen können, dass er aufgrund des Essens an Bord erkrankt ist und nicht auf einem Landgang. Weiterlesen
Haftet der Reiseveranstalter, wenn der Schiffsarzt einen Behandlungsfehler macht?
Nein. Der Schiffsarzt ist kein sog. Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Leistungen des Schiffsarztes Weiterlesen
Wenn man kurz vor Urlaubsstart eine Kreuzfahrt storniert, muss man dann trotzdem den gesamten Reisepreis bezahlen?
Nein, nur einen Teil. Reisekunden können vor Beginn einer Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Kann man von einer Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn die komplette Route der Kreuzfahrt geändert wird?
Ja. Die Route einer Kreuzfahrt ist wesentliches Entscheidungskriterium für die Buchung einer Schiffsreise. Weiterlesen
Kann ein Reiseveranstalter Kreuzfahrten ins östliche Mittelmeer (Türkei-Routen) einfach absagen, weil es kürzlich Anschläge in der Türkei gab?
Es kommt auf die jeweilige Situation an. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, die wegen höherer Gewalt gekündigt werden kann, wenn es nach Buchung der Reise zu einem Ereignis kommt, das die Durchführung Reise gefährlich macht oder die Reise erheblich beeinträchtigen könnte. Eine Gefahr muss aber konkret und wahrscheinlich sein. Ist das der Fall, können sowohl der Reisekunde wie auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Kunde bekommt den Reisepreis zurück, weitere Ansprüche hat er aber nicht. Einzelne Terroranschläge, so wie kürzlich in der Türkei, rechtfertigen in der Regel jedoch keine Kündigung des Vertrages zukünftiger Reisen. Sagt der Reiseveranstalter dennoch die Reise ab, hat der Urlauber gegen gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz.Wird nur die Route einer Kreuzfahrt geändert und Häfen in der Türkei fallen aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung berechtigt. Weiterlesen
Gelten bei einer Kreuzfahrt die EU-Fluggastrechte, wenn der Flug ab Deutschland zum Abfahrtshafen mit zum Reisevertrag gehört und der Flug verspätet ist?
Ja, die EU-Fluggastrechte geltend für jeden Flug ab einem Flughafen der EU oder bei einem Flug mit einer EU-Airline von einem Drittstaat (z.B. USA, Türkei) in die EU. Weiterlesen