Nein. Steht eine Kreuzfahrt unter einem mit dem Kunden vertraglich vereinbarten bestimmten Motto, z.B. Schlager- oder Heavy Metal-Kreuzfahrt, Yoga-Fahrt, Gourmet- oder Wellness-Cruise und fällt das zugesagte Motto/Programm aus bzw. wird abgesagt, liegt ein Reisemangel vor. Hat der Reisende die Reise extra wegen des beworbenen Mottos gebucht, liegt bei einer Absage nach einer Einschätzung von Rechtsanwalt Rodegra eine erhebliche Änderung der Reiseleistung vor, so dass der Kunde von der Reise kostenfrei zurücktreten kann. Kann sich der Reiseveranstalter nicht entlasten, steht dem Kunden dann zum Beispiel auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Wird dem Kunden während der Kreuzfahrt mitgeteilt, dass das Programm ausfällt, kann auf jeden Fall der Reisepreis gemindert werden.