Gelten bei einer Kreuzfahrt die EU-Fluggastrechte, wenn der Flug ab Deutschland zum Abfahrtshafen mit zum Reisevertrag gehört und der Flug verspätet ist?

Ja, die EU-Fluggastrechte geltend für jeden Flug ab einem Flughafen der EU oder bei einem Flug mit einer EU-Airline von einem Drittstaat (z.B. USA, Türkei) in die EU. Es ist ganz egal, welche Nationalität der Passagier hat und ob er als Pauschaltourist, Individualreisender oder Geschäftsreisender unterwegs ist. Gehört der Flug zum Schiff mit zum Reisevertrag, haftet auch der Reiseveranstalter, wenn es zu Problemen (Flugausfall, Flugverspätung,Flugüberbuchung, Gepäckprobleme u.a.) kommt.