Es kommt darauf an. Sind gleich zahlreiche geplante Häfen betroffen, ist ein kostenfreier Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände möglich. Ist aber beispielsweise von zahlreichen Häfen nur ein Hafen betroffen und streicht die Reederei diesen Hafen aus der geplanten Route, liegt zwar ein Reisemangel vor, aber zum kostenfreien Rücktritt rechtfertigt die Änderung nicht, da keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Änderung vorliegt. Wird hingegen aufgrund der aktuellen Coronalage die gesamte Route umfangreich geändert, ist ein kostenfreier Rücktritt wegen erheblicher Änderung der vertraglichen Leistungen gerechtfertigt.