Nein. Das Pauschalreiserecht sieht zwar für den Urlauber das Recht vor, vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn es am Zielort einer Reise (auch Kreuzfahrt) oder in unmittelbarer Nähe zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) kommt, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder gefährden. Hierunter fällt auch eine Gefährdung aufgrund von Kriegshandlungen. Eine solche Gefährdung muss zum Zeitpunkt der Reise vorliegen bzw. eintreten können. Das Seegebiet im Persischen Golf wird derzeit jedoch nicht als besonders gefährdet eingestuft.