Nein. Ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist nur möglich, wenn es nach der Buchung zu einem Ereignis kommt, dass die Reise erheblich beeinträchtigt oder gefährlich macht. Die entsprechende Regelung findet sich im Reisevertragsrecht, genauer in § 651h III BGB. Ebenso ist ein kostenfreier Rücktritt möglich, wenn es zu erheblichen Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen kommt. Die subjektiven Ängste und Sorgen eines Urlaubers aufgrund der schrecklichen Ereignisse in der Ukraine genügen aus juristischer Sicht nicht für einen kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Ggf. hilft eine Rücksprache mit dem Reiseveranstalter dahingehend, ob aus Kulanz ein Rücktritt oder Umbuchung ermöglich wird.