Nein. Die Lage und Ausstattung einer Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff ist ein wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages. Wird dem Reisekunden bei Ankunft an Bord nur eine Innenkabine angeboten, obwohl eine Balkonkabine gebucht und vertraglich zugesichert war, liegt ein schwerwiegender Reisemangel vor. Der Urlauber kann den Reisevertrag kündigen, bekommt sein Geld zurück und hat zusätzlich gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.