In einem solchen Fall sollte man unbedingt handeln. Die unzulässige Weitergabe von Kundendaten stellt einen gravierenden Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) dar. Für den Betroffenen ergibt sich nicht nur ein Unterlassungsanspruch gegen den Reisevermittler, sondern ggf. sind auch weitergehende Schadensersatz- und Schmerzendgeldansprüche möglich. Es bedarf einer Prüfung im Einzelfall.