Wenn auf einer Kreuzfahrt ein zusätzlicher Stopp in einem Hafen erfolgt und dadurch ein geplanter Seetag wegfällt, ist das ein minderungsfähiger Reisemangel?
Ja, vertraglich zugesagte Seetage sind Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseroute. Fällt ein Seetag weg, liegt ein Reisemangel vor, so dass eine Preisminderung gefordert werden kann. Urteile hierzu finden sich in der Würzburger Tabelle.