Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise muss der Kunde nicht akzeptieren, kann aber natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter treffen. Dabei sollte sich der Reisekunde aber nicht unter zeitlichen Druck setzen lassen, sondern in Ruhe das Ersatzangebot mit der ursprünglichen Kreuzfahrt vergleichen.