Nein. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Urlauber den Reisepreis mindern und der Reiseveranstalter muss eine entsprechende Entschädigung auszahlen. Einen Reisegutschein muss der Urlauber nicht akzeptieren, kann aber natürlich einen entsprechenden Gutschein oder eine Preisnachlaß für eine nächste Reise mit dem Reiseveranstalter aushandeln.