Wenn eine Pauschalreise vereitelt wird, muss der Reiseveranstalter Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude leisten, wenn er sich nicht entlasten kann. Das gilt auch bei einer Kreuzfahrt, da eine solche Reiseart ebenfalls eine Pauschalreise ist. Kann sich der Reiseveranstalter nicht entlasten, d.h. die Verantwortung von sich weisen, hängt die Höhe des Anspruches davon ab, wieviele Tage oder Wochen vorher die Reise abgesagt wird. Zahlreiche Urteile hierzu finden sich in der Würzburger Tabelle.
Wurde auch Ihre Reise abgesagt und Sie benötigen juristischen Rat? Gerne können Sie Rechtsanwalt Kay P. Rodegra per E-Mail (ra@rodegra-law.de) kontaktieren