Ja. Die Route einer Kreuzfahrt ist wesentliches Entscheidungskriterium für die Buchung einer Schiffsreise. Wird die Route nach Abschluss des Reisevertrages umfangreich geändert, liegt ein Reisemangel vor. Der Reisekunde kann den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen. Der Reisende bekommt seinen gesamten Reisepreis zurück und muss natürlich keine Stornokosten bezahlen. Ist dem Reiseveranstalter ein Verschulden vorzuwerfen, z.B. weil die Route aus wirtschaftlichen Erwägungen geändert wird, besteht zudem Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Beruft sich der Reiseveranstalter auf höhere Gewalt (z.B. die Sicherheitslage in einem Land, dessen Häfen angefahren werden sollten), muss er die konkrete Situation, also z.B. Gefahrenlage beweisen.