Nein.Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, steht dem Kunden neben der Erstattung des Reisepreises ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch zu. Etwas anderes gilt, wenn der Reiseveranstalter einen Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigt, dann muss nur der Reisepreis erstattet werden.Sagt der Reiseveranstalter aus Gründen, die in seiner Betriebssphäre liegen, eine Kreuzfahrt ab, kann der Reisekunde Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern. Die Höhe bemisst sich nach dem Reisepreis. Sind dem Urlauber bereits weitere Kosten im Vertrauen auf die Reise entstanden, z.B. Ticketkosten für einen Flug zum Abfahrtshafen, muss der Reiseveranstalter für entstandene Stornokosten ebenfalls Schadensersatz leisten.