Es kommt darauf an. Erkrankt eine hohe andere Anzahl von Passagieren, spricht der Anschein dafür, dass die Ursache der Erkrankung auf dem Schiff zu finden ist. Dann liegt ein Reisemangel vor und der erkrankte Urlauber hat nicht nur einen Preisminderungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Erkranken nur wenige Passagiere, kann der Urlauber in der Regel nicht den Beweis erbringen, dass die Ursache an Bord des Kreuzfahrtschiffes liegt, so dass Entschädigungsansprüche nicht durchgesetzt werden können. Urteile zu Erkrankungsfällen an Bord finden sich in der Würzburger Tabelle.