Das Reisevertragsrecht beinhaltet eine Rückzahlungsfrist von 14 Tagen nach Absage der Kreuzfahrt. Zahlt der Reiseveranstalter den Reisepreis nicht fristgerecht zurück, kann der Urlauber bereits einen Anwalt einschalten. Nach Meinung zahlreicher Gerichte (siehe Würzburger Tabelle) muss der Reiseveranstalter die Anwaltskosten tragen. Eine vorherige Mahnung durch den Urlauber vor Beauftragung eines Anwaltes bedarf es nicht.