Nein. In Deutschland gibt es derzeit 24 Fachanwaltsbezeichnungen z.B. für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht u.a. Für das Reiserecht gibt es einen solchen Fachanwaltstitel bislang nicht, da sich auch zu wenige Anwälte (-innen) auf das Reise- und Luftverkehrsrecht spezialisiert haben. Aufgrund von nationalen und internationalen Gesetzen und Verordnungen ist es aber sehr sinnvoll, bei reiserechtlichen Fragestellungen, einen Anwalt (-in) zu konsultieren, der regelmäßig und intensiv im Reise- und Luftverkehrsrecht tätig ist.