Ein kostenfreier Rücktritt von einer Kreuzfahrt (Pauschalreise) ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte urteilen bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt hierzu unterschiedlich, darum kann an dieser Stelle nur eine Einschätzung abgegeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, liegt zwar ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt, wenn der Kunde nicht einverstanden ist, aber gleichwohl ist die Änderung nicht erheblich. Sollen allerdings auf einer beispielsweise einwöchigen Kreuzfahrt mehrere zugesagten Häfen an 3-4 Tagen ausfallen, ist wohl eine erhebliche Änderung gegeben, so dass ein kostenfreier Rücktritt gerechtfertigt ist.