Aufgrund eines Hurrikans sind auf einer Kreuzfahrt zwei zugesagte Häfen ausgefallen. Besteht Anspruch auf eine Preisminderung?

Ja. Die meisten Gerichte sehen bei dem witterungsbedingten Ausfall eines Hafens einen Reisemangel für gegeben. Bei einer Preisminderung kommt es zudem auf ein Verschulden des Reiseveranstalters nicht an. Zahlreiche Urteile beim Ausfall eine zugesagten Ziels bzw. bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt finden sich in der Würzburger Tabelle.