Ja. Kommt es wegen eines technischen Defekts am Schiff zu einer Absage der Kreuzfahrt, ist dies in der Regel dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen. Der enttäuschte Urlauber bekommt nicht nur den Reisepreis (Anzahlung) zurück, sondern hat u.a. auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.