Ja. Kommt es in der Werft zu Verzögerungen, ist die Absage der Kreuzfahrt in der Regel dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen. Wird die Reise abgesagt, bekommt der Reisende nicht nur den Reisepreis (Anzahlung) zurück, sondern hat u.a. auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.