Ja. Lärmbeeinträchtigungen über ein zumutbares Maß hinaus muss ein Urlauber weder in einem Hotel noch auf einem Kreuzfahrtschiff hinnehmen. Es kommt aber auf die Intensität der Lärmbeeinträchtigung an. Finden die Reparaturarbeiten auf der Kreuzfahrt nur an einem Tag für ein paar Minuten statt, dann gilt es als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Anders sieht es aus, wenn über Stunden Lärm verursacht wird. Hier sollte der Urlauber aber genau notieren, an welchen Tagen es wodurch zu unzumutbaren Beeinträchtigungen gekommen ist.