Nein. Die behördliche Anordnung sich in Quarantäne zu begeben, kommt aus der Risikosphäre des Urlaubers. Der Reiseveranstalter kann beim Rücktritt des Kunden Stornokosten verlangen. Der Urlauber kann sich für einen solchen Fall mit einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern, sofern der entsprechende Fall mit abgesichert ist. Viele Versicherungen bieten Versicherungsschutz beim Rücktritt wegen einer Quarantäneanordnung im Rahmen der Rücktrittkostenversicherung bzw. einer ergänzenden Versicherung an.