Bedeutet die Aufhebung der Reisewarnung für die EU, dass man seine Kreuzfahrt im Mittelmeer im Herbst antreten muss und nicht mehr kostenfrei stornieren kann?

Nein. Ein Urlauber kann von seiner gebuchten Pauschalreise dann kostenfrei zurücktreten, wenn es zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kommt, die die Kreuzfahrt erheblich beeinträchtigen. Ein Indiz für eine solche Situation ist eine Reisewarnung. Aber auch ohne Reisewarnung ist ein kostenfreier Rücktritt möglich, nämlich eben dann, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen (auch Gefahren) auf der Reise oder auch zu umfangreichen Leistungsänderungen (Routenänderung u.a.) kommt. Es kommt aber auf den jeweiligen Einzelfall an.