Darf ein Reiseveranstalter den Preis für eine Kreuzfahrt nachträglich erhöhen, wenn sich die Treibstoffkosten verteuern?

Ja, eine solche Möglichkeit sieht das Gesetz vor. Der Reiseveranstalter muss aber im Rahmen der Buchung mit dem Reisenden vereinbaren, dass eine Erhöhung möglich ist. Der Gesetzgeber gibt hierzu klare Vorgaben. Bei Reisen, die vor dem 1. Juli 2018 gebucht wurden, kann der Reisekunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, sollte sich der Preis um mehr als 5% erhöhen. Bei Buchungen nach dem 1. Juli 2018 liegt die Grenze bei 8%.