Nein. Ein Reiseveranstalter kann keine Zusagen treffen, dass auf einem Kreuzfahrtschiff keinerlei Schwankungen des Schiffes und Vibrationen zu spüren sind. Etwas anderes gilt, wenn die Stabilisatoren des Schiffes defekt sind. In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Frankfurt/M. einem Urlauber einen Minderungs- und Schadensersatzanspruch zugesprochen.