Muss der Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen der Länder auf der Route der Kreuzfahrt informieren?

Ja. Der Reiseveranstalter muss bereits vor Abschluss des Reisevertrages darüber informieren, welche Pass- und Visumerfordernisse für die Länder, die auf der Reise angelaufen werden, gelten. Ebenso muss der Reiseveranstalter Hinweise geben, welche gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu beachten sind. Hierunter fallen auch Vorgaben des Ziellandes, ob der Passagier einen negativen Corona-Test nachweisen oder einen Corona-Impfnachweis vorlegen muss.