Nein. Die aktuellen (leichten) Erdbeben in Griechenland und in der Türkei müssen als normal angesehen werden. Die bloße Sorge oder Angst vor Nachbeben rechtfertigt keinen kostenfreien Rücktritt von einer Pauschalreise. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Reisevertrag besteht dann, wenn sich ein Urlauber auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Naturkatastrophe zu erheblichen Beeinträchtigungen am Reiseziel oder in der unmittelbaren Nähe führt oder die Reise nur mit erheblichen Gefahren durchgeführt werden kann.