Kann man vom Reiseveranstalter eine Entschädigung fordern, wenn ein Kreuzfahrtschiff wegen der Lage im Nahen Osten tagelang im Hafen verbleiben muss und der Urlauber nicht von Bord darf?

Fällt eine im Rahmen einer Kreuzfahrt zugesagte Route aus oder wird erheblich geändert, liegt ein Reisemangel vor. Obwohl ein Reiseveranstalter für einen Zwangsaufenthalt im Hafen aufgrund der aktuellen Lage in Dubai, Doha, Abu Dhabi u.a. (März 2026) nichts dafür kann, dass ein Schiff tagelang einen Hafen nicht verlassen darf, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt.