Ist es als Reisekunde notwendig, bei Mängeln auf einer Kreuzfahrt nach der Reise umgehend einen Fachanwalt (Fachanwältin) für Reiserecht zu beauftragen, um seine Entschädigungsansprüche geltend zu machen?

Nein. Bei kleineren Mängeln ist die Beauftragung eines Anwalts/Anwältin nicht gleich erforderlich. Der enttäuschte Urlauber sollte es erstmal selbst versuchen, seine Ansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden und durchzusetzen. Reiseveranstalter verhalten sich bei begründeten Reklamationen oftmals kulant. Rechtsbeistand sollte man bei schwerwiegenden Mängeln nehmen und natürlich auch, wenn es zu einem Personen- und größeren Sachschaden auf der Reise gekommen ist.

Übrigens: Fachanwälte für Reiserecht gibt es nicht, es gibt nur auf das Reiserecht spezialisierte Anwälte und Anwältinnen. In Deutschland werden derzeit 24 verschiedene Arten von  Fachanwaltstiteln vergeben, z.B. für Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, jedoch keinen für Reiserecht.

Wenn Sie Probleme auf Ihrer Reise haben oder hatten, können Sie Herrn Rechtsanwalt Kay Rodegra gerne unverbindlich eine kurze E-Mail (ra@rodegra-law.de) schreiben und Ihr Problem schildern.