Nein, nicht unbedingt. Es kommt darauf an, was Inhalt des Reisevertrages ist. Wird als Bordsprache „Deutsch“ vertraglich vereinbart, müssen Ansprechpartner für den Kunden (Rezeption, Restaurantleitung, Offiziere, Animation u.a.) deutsch sprechen können und auch Durchsagen in deutscher Sprache erfolgen, sonst liegt ein Reisemangel vor. Servicepersonal im Restaurant oder für die Kabinenreinigung müssen jedoch nicht deutsch sprechen können.