Wenn eine 14-tägige Kreuzfahrt gleich am ersten Tag abgebrochen werden muss, weil das eingesetzte Schiff einen Maschinenschaden hat, bekommt der Urlauber dann seinen Reisepreis zurück?

Bei einem Abbruch der Kreuzfahrt gleich zu Beginn der Reise kann die gesamte Reise als vereitelt angesehen werden, so dass es gerechtfertigt ist, dass der Urlauber den vollständigen Reisepreis zurückfordert. Es können sich zudem weitere Schadensersatzansprüche für den Reisenden ergeben, z.B. Schadensersatz für unnütze Fahrtkosten zum Starthafen und zurück, unnütze Aufwendungen für bereits gebuchte Ausflüge auf der Kreuzfahrtour, Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude u.a.